
1. Einleitung – Warum Leihmutterschaft in Europa ein heißes Thema ist
Im Jahr 2025 sichert sich die Frage „Wo darf ich eine Leihmutter haben?“ einen festen Platz unter den spannenden Reproduktionsmedien. Mehrere Tausend Paare in Europa suchen jährlich nach Alternativen, wenn der eigene Körper nicht mehr mitspielt oder gesetzliche Hürden die Wege blockieren. Etwa 15 % aller heterosexuellen Paare erleben Schwierigkeiten beim Kinderwunsch – das sind in Europa Millionen von Menschen. Gleichzeitig variieren die gesetzlichen Bedingungen für Leihmutterschaft (also die Frau trägt ein Kind für andere) massiv zwischen den Staaten. Ein Land erlaubt, das nächste verbietet komplett. Genau dieses Spannungsfeld schauen wir uns hier humorvoll, informativ und ohne juristische Langeweile an.
2. Begriffsklärung – Formen der Leihmutterschaft
Bevor wir tief einsteigen, ein kleiner Klarmacher: Es gibt im Wesentlichen zwei Formen:
- Traditionelle Leihmutterschaft: Die Frau nutzt ihre eigene Eizelle, ist genetisch mit dem Kind verbunden. Wird heute selten praktiziert und in vielen Ländern verboten.
- Gestationelle Leihmutterschaft: Ein Embryo entsteht mit Eizelle einer Mutter oder Spenderin + Samen eines Vaters und wird einer Leihmutter übertragen. Die Leihmutter ist nicht genetisch mit dem Kind verwandt.
Weiter wichtig: Der Unterschied zwischen altruistischer (ohne Gewinnabsicht) und kommerzieller (mit Vergütung über Kosten hinaus) Leihmutterschaft. In Europa dominieren altruistische Modelle, Kommerz ist meist untersagt. Eine Analyse aus dem Jahr 2025 zeigte, dass viele Staaten exakt danach differenzieren.
3. Überblick Europa – generelle Tendenzen
Wenn man sich die europäische Landkarte anschaut, erkennt man zwei große Zonen:
- In vielen westeuropäischen Ländern ist Leihmutterschaft verboten oder stark reguliert, etwa durch Gesetze, die Verträge für nichtig erklären.
- Ein kleineres Segment erlaubt Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen – manchmal nur für Einheimische, mit Gerichtsbeschluss oder nur altruistisch.
Laut dem Briefing des Parlaments der EU von Februar 2025 haben Staaten wie Irland, Zypern, Griechenland und Portugal Gesetze eingeführt, die zumindest altruistische Leihmutterschaft erlauben. Andere Länder haben ein ausdrückliches Verbot oder gar eine nicht klar geregelte Grauzone.
4. Länder, in denen Leihmutterschaft erlaubt oder geduldet ist
Hier eine Auswahl von Ländern mit mehr oder weniger klaren Regelungen:
- Ukraine: Kommerzielle Leihmutterschaft legal seit etwa dem Jahr 2002, auch für Ausländer.
- Georgien: Legal, mit kommerziellen Modellen und internationalen Paaren.
- Griechenland: Erlaubt Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen, i. d. R. mit gerichtlicher Genehmigung.
- Belgien: Altruistische Leihmutterschaft möglich, kommerzielle verboten.
- Tschechien: Rechtliche Grauzone – Regelung schwach, Durchführung aber möglich.
In diesen Ländern bewegen sich Jahreszahlen, Ressourcen, Klinik-Erfahrungen und internationale Paare in einem dynamischen Umfeld.
5. Länder mit striktem Verbot oder nur eingeschränkter Form
Dann die andere Seite der Medaille: Länder, in denen Leihmutterschaft kaum oder gar nicht möglich ist:
- Deutschland: Leihmutterschaft sowohl in altruistischer als auch kommerzieller Form verboten durch Embryonenschutzgesetz (z. B. seit 1991).
- Frankreich: Verbot aller Formen, Ausnahmen kaum vorhanden.
- Italien: Gesetz vom 19. Februar 2004 regelt IVF streng und verbietet Leihmutterschaft.
- Spanien: Leihmutterschaft untersagt, Paare suchen oft ins Ausland.
In diesen Ländern müssen Paare oft ins Ausland reisen – sogenannter Reproduktions- oder Leihmuttertourismus entsteht. Eine Statistik von 2018 meldete, dass jährlich mehrere hundert Kinder in der Ukraine für spanische Paare geboren wurden.
6. Detailblick auf drei exemplarische Länder
Ukraine
In der Ukraine gilt: Kommerzielle und altruistische Leihmutterschaft sind erlaubt, Ausländer dürfen teilnehmen, und seit circa 2002 gibt es einen rechtlichen Rahmen. Laut Informationen auf https://leihmutterschaft-global.de/ zählt das Land zu den beliebtesten Zielen für internationale Paare, da es klare Gesetze und erfahrene Kliniken bietet. Ein Beispiel: Im Jahr 2023 waren schätzungsweise 2.000 bis 2.500 Kinder durch Leihmutterprogramme im Land geboren worden. Die Rechtslage sieht vor, dass die beauftragenden Eltern von Geburt an als Eltern gelten, die Leihmutter keine elterlichen Rechte hat. Der Vorteil: Klarheit, Geschwindigkeit, internationale Verfügbarkeit.
Griechenland
Griechenland führte ein Gesetz im Jahr 2014 ein, das Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen erlaubt – z. B. nur verheirateten heterosexuellen Paaren und mit richterlicher Genehmigung. Die Geburtsurkunde listet die beauftragenden Eltern direkt. Ein Verfahren kann etwa 8-10 Monate dauern, inkl. gerichtlichem Beschluss.
Deutschland
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten: Das Embryonenschutzgesetz sieht vor, dass eine Frau eine Schwangerschaft nicht aufgibt, um anschließend das Kind an andere zu übergeben. Wer eine solche Vereinbarung trifft, riskiert nach §1 Abs. 2 bis 3 Strafen bis zu drei Jahren Haft oder Geldbußen. Für viele Paare bedeutet das: kein Inland, sondern Ausland.
7. Warum die Unterschiede?
Warum ist die Situation in Europa so unterschiedlich? Hier einige Punkte:
- Ethik und Kindeswohl: Einige Länder argumentieren, dass Leihmutterschaft Kinder als Ware erscheinen lässt oder Frauen in schwierige Situationen bringt.
- Elternschaftsregelung: Wer gilt als Mutter beim Kind – die Austragende oder die genetische Frau? In der Ukraine ist letztere klar geregelt.
- Reproduktions-Tourismus und Ausnutzung: Länder mit klarer Regulierung versuchen, Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern, daher strengere Regeln oder Verbote.
- Kulturelle und religiöse Einstellungen: In Ländern mit stark katholischer Tradition ist Leihmutterschaft oftmals tabu.
- Internationale Rechtsfolgen: Wenn ein Kind im Ausland geboren wird, stellt sich die Frage: Wird die Elternschaft im Heimatstaat anerkannt? Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs seit 2014 betonen, dass Staaten Wege zur Anerkennung schaffen müssen.
8. Auswirkungen für Paare in Europa
Wenn ein Paar in Europa startet und Leihmutterschaft erwägt, muss es mehrere Faktoren bedenken:
- Gesetzeslage im Heimatland und im Zielland – z. B. darf der Heimstaat die Elternschaft nach Rückkehr anerkennen?
- Risiken bei Graubereichen: In Staaten ohne klare Regulierung kann der Vertrag für nichtig erklärt werden. Beispielsweise weist Belgien darauf hin, dass im Zweifel die Geburtsschrift die austragende Frau als Mutter benennt.
- Kosten- und Reiseaufwand: Wenn das eigene Land verboten ist, fällt die Entscheidung ins Ausland – mit allen logistischen und finanziellen Zusatzkosten.
- Emotionale Komplexität: Ein Paar im Jahr 2024 schilderte, dass es erst nach 18 Monaten Wartezeit eine Kandidatin gefunden hatte – und dann nochmals 10 Monate bis zur Geburt wartete.
- Anerkennung: Ein Kind, geboren im Jahr 2022 in einem Land mit erlaubter Leihmutterschaft, muss möglicherweise bei Rückkehr ins Heimatland ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Jahr 2025 laut Berichten im Durchschnitt 4 bis 6 Monate dauerte.
9. Fazit – Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich sagen: In Europa herrscht ein Kaleidoskop von Regelungen zur Leihmutterschaft – von vollständiger Erlaubnis über begrenzte Altruistik bis hin zu totalem Verbot. Staaten wie die Ukraine und Georgien bieten relativ liberale Rahmenbedingungen, während Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kaum oder gar keine Möglichkeiten bieten. Für Paare bedeutet das: Wer in Deutschland lebt und diese Option erwägt, muss ins Ausland. Gleichzeitig wächst der Druck auf EU-Institutionen, klare gemeinsame Standards zu schaffen – im Jahr 2024/25 wurden Vorschläge zur Harmonisierung diskutiert. zukünftige Jahre könnten zeigen, ob mehr Länder ihre Gesetze modernisieren. Vor diesem Hintergrund gilt: Vergleichen, prüfen, juristisch absichern und emotional realistisch bleiben.
10. Kurze Checkliste – für Interessierte
- Frage 1: Ist Leihmutterschaft im Heimatland erlaubt oder wird die Elternschaft im Anschluss anerkannt?
- Frage 2: Zielstaat: Ist Leihmutterschaft dort explizit geregelt – kommerziell oder altruistisch?
- Frage 3: Dokumentation und Rückreise: Welche Verträge, Gerichtsbeschlüsse und Geburtsurkunden sind erforderlich?
